Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferung und Leistungen
1. Anwendungsbereich
1.1 Alle unsere Lieferungen und Leistungen (im folgenden “Lieferungen”) erfolgen ausschließlich zu unseren nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferung und Leistungen.
1.2 Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
2. Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind unverbindlich und erhalten nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden. Ein Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Für die Auftragsbestätigung behalten wir uns eine Frist von 14 Tagen vor.
2.2 Alle Vereinbarungen zwischen uns und dem Kunden bedürfen bei Vertragsschluss der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Formerfordernis.
2.3 An Abbildungen, Zeichnungen, Plänen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Auf Verlangen sind uns diese unverzüglich zurückzugeben.
3. Liefertermine, Teillieferungen
3.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind die angegebenen Liefertermine unverbindlich. Der Kunde kann uns zwei Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins schriftlich auffordern, binnen einer Frist von mindestens zwei Wochen zu liefern. Wird diese Frist von uns nicht eingehalten, so ist der Kunde berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten.
3.2 Die angegebenen Liefertermine verlängern sich im Falle von Streik, Aussperrung, Betriebsstörung, Lieferverzug unserer Vorlieferanten oder Subunternehmer, höherer Gewalt und von uns nicht zu vertretenden Behinderungen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörung.
3.3 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, es sei denn, die Teillieferung ist für den Kunden unzumutbar.
3.4 Bei Bestellungen auf Abruf muss der Abruf mindestens drei Wochen vor dem gewünschten Liefertermin erfolgen.
4. Konstruktionsänderungen, Farbabweichungen
Konstruktionsänderungen sowie Abweichungen in Struktur und Farbe gegenüber dem Ausstellungsstück bzw. Muster bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Leder, Marmor, Hölzer, Steine, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind.
5. Versand, Gefahrübergang
5.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, erfolgt der Versand der Ware auf Kosten des Kunden. Art und Umfang des Versands werden von uns nach Zweckmäßigkeit bestimmt.
5.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Auslieferung der Ware an den Versandbeauftragten, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Auslieferungslagers auf den Kunden über, auch wenn wir mit eigenen Fahrzeugen liefern. Bei Selbstabholung der Ware in unserem Auslieferungslager oder in unseren Ausstellungsräumen geht die Gefahr mit Übergabe der Ware auf den Kunden über.
5.3 Ist die Ware versandbereit und verzögert sich der Versand oder die Abnahme der Ware aus Gründen, die vom Kunden zu vertreten sind, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. In diesem Fall sind wir berechtigt, vier Wochen nach Anzeige der Versandbereitschaft die Ware auf Kosten des Kunden bei einem Lagerhalter einzulagern oder, falls eine Lagerung bei uns erfolgt, die üblicherweise entstehenden Lagerkosten zu berechnen und die Ware dem Kunden als geliefert in Rechnung zu stellen.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsendbetrag ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Wir behalten uns vor, nur gegen Vorauszahlung zu liefern.
6.2 Der Kunde kommt durch unsere Mahnung, spätestens jedoch 30 Tage nach Rechnungsdatum, in Verzug. Kommt der Kunde in Verzug, sind wir vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens berechtigt. Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe zu verlangen.
6.3 Wir sind berechtigt, die sofortige Zahlung aller aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden offenen, auch noch nicht fälligen oder gestundeten Rechnungen zu fordern, wenn der Kunde schuldhaft wesentliche Vertragspflichten verletzt oder nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die die Leistungsfähigkeit des Kunden objektiv und ernsthaft in Frage stellen.
6.4 Die Geltendmachung von Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechten ist nur zulässig, wenn diese auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen und die ihnen zugrunde liegenden Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgesellt bzw. entscheidendungsreif sind. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt bzw. entscheidungsreif oder von uns anerkannt sind.
6.5 Nimmt der Kunde trotz angemessener Fristsetzung eine Lieferung nicht ab, so sind wir berechtig, eine Vertragsstrafe von 25% der vereinbarten Auftragssumme zu berechnen. Die Vertragsstrafe wird auf einen etwa geltend gemachten Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung angerechnet.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Ist der Kunde Unternehmer, gilt dies bis zum vollständigem Ausgleich sämtlicher Außenstände des Kunden aus der Geschäftsverbindung.
7.2 Die dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Waren (“Vorbehaltsware”) sind von anderen Warenbeständen des Kunden getrennt zu lagern. Der Kunde ist verpflichtet die Vorbehaltsware während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ausreichend auf seine Kosten gegen Verlust und Beschädigung zu versichern und uns dies auf Verlangen nachzuweisen.
7.3 Der Kunde ist verpflichtet, uns von allen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstigen Beschlagnahmen und von allen an der Vorbehaltsware eingetretenen Schäden unverzüglich zu unterrichten.
7.4 Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB. Bei Verarbeitung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis der Rechnungswerte der Vorbehaltsware zu dem Rechnungswert der anderen verarbeiteten Gegenstände
7.5 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte aus dem Vertrag – berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten.
7.6 Der Kunde räumt uns für dem Fall des Rücktritts vom Vertrag das unwiderrufliche Recht ein, seine Geschäfts- und Lagerräume zu geschäftsüblichen Zeiten zum Zwecke der Abholung der Vorbehaltsware zu betreten bzw. – soweit erforderlich und möglich – zu befahren.
7.7 Für den Fall der Rücknahme der Vorbehaltsware wird dem Kunden der Verkaufserlös abzüglich aller mit dem Verkauf der Vorbehaltsware in Zusammenhang stehenden Kosten und Aufwendungen – welche wir ohne besonderen Nachweis mit 20% des Verkaufserlöses in Rechnung stellen können, sofern uns nicht die Entstehung eines niedrigeren Schadens nachgewiesen wird – auf seine Gesamtschuld gutgebracht; ein etwaiger Überschuss wird ausbezahlt.
8. Rechte des Kunden bei Mängeln
8.1 Ist die Lieferung mangelhaft, werden wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder mangelfrei leisten (“Nacherfüllung”). Sind wir zur Nacherfüllung nicht in der Lage oder nicht bereit, verweigern wir diese oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus von uns zu vertretenden Gründen oder schlägt die Nacherfüllung in sonstiger weise fehl, so ist der Kunde berechtigt, sonstige gesetzliche Mängelansprüche geltend zu machen.
8.2 Die Übernahmen einer Garantie für das Vorhandensein einer bestimmten Eigenschaft bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Muster und beschreibende angaben in Katalogen, Prospekten und Gebrauchsanweisungen stellen nicht die Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer bestimmten Eigenschaft dar.
8.3 Mängelansprüche verjähren – unbeschadet der Verjährung bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder Garantieübernahmen – in einem Jahr ab Ablieferung. Schadenersatzansprüche wegen Mängeln, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie Schadensersatzansprüche, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, verjähren in der gesetzlichen Frist.
8.4 Mangelansprüche des Kunden wegen unwesentlicher Mängel sind ausgeschlossen.
8.5 Beim Kauf von gebrauchten Waren sind Mängelansprüche des Kunden ausgeschlossen, sofern wir die Ware nicht ausdrücklich als neuwertig verkaufen.
8.6 Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden nach dem Handelsgesetzbuch bleiben unberührt.
9. Haftung
9.1 Eine vertragliche oder außervertragliche Haftung unsererseits; unserer Angestellten und/oder Erfüllungsgehilfen besteht nur, sofern der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Eine zwingende Haftung unsererseits unter dem Gesichtspunkt der Übernahme einer Garantie oder einer zumindest leicht Fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht bleibt unberührt.
9.2 Unsere Haftung ist der Höhe nach auf die bei Abschluss des Vertrages vorhersehbaren Vermögensnachteile des Kunden begrenzt, es sei denn, dass der Schaden (a) auf das Fehlen einer Eigenschaft, für deren Vorhandensein wir eine Garantie übernommen haben und die den Kunden für uns die den Kunden für uns erkennbar gegen den Eintritt des in Rede stehenden Schadens schützen sollten oder (b) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.
9.3 Schadenersatzansprüche verjähren in einem Jahr.
9.4 Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie eine Haftung wegen arglistiger verschwiegener Mängel bleibt von den vorstehenden Einschränkungen unberührt.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Daten (Bestandsdaten, Lieferdaten) von uns auf Datenträgern gespeichert und verbreitet werden.
10.2 Der Kunde ist nur mit unserer vorherigen Zustimmung berechtigt, seine Rechte aus dem Vertrag abzutreten. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden.
10.3 Unsere Vertragsbezeichnung mit dem Kunden unterliegen dem deutschen Recht mit Ausnahme des Einheitlichen UN-Kaufrechts.
10.5 Für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sind ausschließlich die Gerichte in Duisburg zuständig, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, gegen den Kunden auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand in Deutschland gerichtliche Schritte einzuleiten.
10.6 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen oder sollten mehrere der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.
Stand 3.06
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